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1 Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. - 4. ... 5.Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290)mit folgenden Maßgaben:a)1§ 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung. b)2Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt. ...